Die Kosten werden für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den Krankenkassen vollständig übernommen. Gleiches gilt für Erwachsene, die von der Zuzahlung befreit sind.
Für Erwachsene übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Kosten. Es sind lediglich 10% der Therapiekosten und 10,00 EUR Verordnungsgebühr vom Patienten zu tragen.
Wie und ob Sie sich von der Zuzahlung befreien können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. |