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Logopädie Heilbronn Laue
Gabriele Laue
Allgemein

Für die Aufnahme einer logopädischen Behandlung benötigen Sie von Ihrem Arzt ein Rezept. Das kann Ihr Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Internist, Kieferorthopäde oder Zahnarzt.

Wenn Sie die Verordnung erhalten haben, vereinbaren Sie schnellst möglich einen Termin mit mir. Sie laufen sonst Gefahr, dass das Rezept abläuft. Normalerweise haben diese eine Gültigkeit von 14 Tagen.

Der Arzt wird in der Regel 10 Therapiestunden verordnen, die jeweils 30, 45 oder 60 Minuten dauern.

  1. Bei der Kindertherapie werden,wenn notwendig, etwa 5 bis 10 Minuten der Therapie auf die Beratung und Einbeziehung der Eltern verwandt.

  2. Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Dazu reicht auch eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.

    Bei der Terminvereinbarung werden alle Termine der Verordnung gemeinsam geplant. Im Regelfall finden logopädische Behandlungen 1-2 in der Woche statt. Zu den Therapieinhalten und dem Therapieablauf kann ich Ihnen jederzeit Auskunft geben.

Ich führe selbstverständlich auch Hausbesuche durch und kann Wachkomapatienten behandeln.

Meine Kassenzulassung ermöglicht eine Behandlung von allen Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Berufgenossenschaften.